Mit der Veröffentlichung der Software Fat Fritz 2 sorgte die einst angesehene Schachsoftwareschmiede Chessbase mit Sitz in Hamburg bereits mehrfach für Schlagzeilen im laufenden Jahr. Nachzulesen unter folgenden Links:
Artikel vom 12.02.2021: Fat Fritz 2 – Ein unmoralisches Angebot
Artikel vom 16.02.2021: Statement vom Stockfish-Team zu Fat Fritz 2
Artikel vom 18.02.2021: Statement von Lichess zu Fat Fritz 2
Artikel vom 25.02.2021: Fat Fritz 2 – Keine Nummer 1 und Chessbase war nicht immer schlecht
Artikel vom 15.03.2021: Chessbase bietet Fat Fritz 2 als kostenlosen Download an
Während das öffentliche Interesse am Fat Fritz 2 Case in den vergangenen Monaten mehr und mehr abflachte, arbeitete das Stockfish-Team im Hintergrund nicht nur an Stockfish 14, sondern auch daran, gegen das Treiben von Chessbase juristisch vorzugehen. Mit der Anwaltskanzleich JBB hat das Stockfish-Team einen auf diesem Rechtsgebiet versierten Partner zur Durchsetzung ihrer Interessen beauftragt. Wie das Stockfish-Team auf ihrer offiziellen Webseite mitteilt, konnten bereits erste Erfolge verbucht werden. So wurde Chessbase nicht nur der Vertrieb der Software Fat Fritz 2 untersagt, sondern auch der Software Houdini 6, welche seinerzeit von Robert Houdert entwickelt wurde und sich als Stockfish-Clone entpuppte.
Diese zügigen Erfolge lassen den Schluss zu, dass das Stockfish-Team das rechtliche Mittel der Einstweiligen Verfügung für eine schnelle Durchsetzung der rechtlichen Interessen eingesetzt hat. Es handelt sich hierbei allerdings nur um eine vorläufige Durchsetzung der eigenen Interessen. Eine tiefgründige Prüfung von Seiten der Justiz findet hierbei nicht statt, weshalb eine solche gerichtliche Verfügung im Normalfall auch nur für 6 Monate Rechtskraft besitzt.
Chessbase hat hierbei die Möglichkeit, diese vorläufige Verfügung anzuerkennen und damit einen dauerhaften Rechtsfrieden herbeizuführen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, gegen diese vorläufige Verfügung in Berufung zu gehen oder den Gegner direkt ins Hauptsacheverfahren dieser Verfügung zu zwingen. In beiden Fällen befindet sich Chessbase immer noch im Verfügungsverfahren. Interessant ist hierbei, dass im Verfügungsverfahren Eidesstattliche Versicherungen als Beweise gewertet werden. Will man also schnelle Rechtssicherheit, reicht es aus, seinen Vorwurf schriftlich an Eides zu versichern. Eine Prüfung, ob das was an Eides versichert wird den Tatsachen entspricht, findet nicht statt. Einstweilige Verfügungen werden daher von Gerichten oftmals binnen weniger Tage durchgewunken.
Wie das Stockfish Team mitteilt, wird aktuell der Klageweg angestrebt. Anders als bei Einstweiligen Verfügungen, müssen im Klageverfahren die Karten auf den Tisch gelegt werden. Was man zuvor noch an Eides versichert hat, muss nun durch handfeste Fakten bewiesen werden. Laut dem Stockfish Team wurde in den letzten Monaten versucht, den Klageweg zu vermeiden und Chessbase zum Einlenken zu bewegen. Dies ist offenbar nicht gelungen.
In der Historie von Chessbase finden sich viele Streitigkeiten, bei welchen Gegner von Chessbase einen kostenintensiven Klageweg gescheut haben. Die Auseinandersetzung zwischen Mike Leahy und Chessbase vor Jahrzehnten ist mir noch gut in Erinnerung. Mike Leahy hat seinerzeit unter anderem die Software BookUp ins Leben gerufen. Er war der Meinung, dass Chessbase sich bei seiner Software bedient hat und diverse Funktionen seiner Software ohne Berechtigung 1 zu 1 übernommen hat. Den Schritt, sein Recht über den Justizweg durchzusetzen ist er jedoch nie gegangen. Nicht umsonst hat Mike Leahy unter Freunden den Spitznamen Mike Lazy. 😉
Seit bestehen von Chessbase ist eine Vielzahl solcher Begebenheiten zusammengekommen, bei welchen es jedoch nie zur Klage kam. Der Gedanke liegt nahe, dass Chessbase durch diese jahrzehntelange Erfahrung im Bezug auf Streitigkeiten den Willen und die finanziellen Ressourcen vom Stockfish-Team unterschätzt hat. Durch eine gerichtliche Verfügung sah sich Chessbase dann wohl auch gezwungen, eine Email mit folgendem Inhalt an Schachhändler zu versenden:
„Dem Titel Fat Fritz 2.0 (DVD) liegen leider nicht die vollständigen GPL3-Lizenzbedingungen bei. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, den Titel zurückzurufen und den Verkauf der DVD-Version zu stoppen. Bitte beenden Sie den Verkauf der DVD-Version am Mittwoch, den 31. März 2021. Fat Fritz 2.0 (DVD) darf ab dem 31. März 2021 nicht weiter verkauft werden.“
Diese von Chessbase verbreitete Meldung wirkt äußerst skurril. Wenn eine Verfügung vorliegt, welche den Verkauf von Fat Fritz 2 untersagt, bezieht sich diese Verfügung ausschließlich auf das Unternehmen Chessbase. Händler, welche Fat Fritz 2 auf legalem Weg erworben haben und noch einen Lagerbestand haben, dürfen diese Software auch weiterhin verkaufen. Eine Besonderheit in dieser knappen Meldung ist allerdings, dass Chessbase bereits an Händler ausgelieferte Fat Fritz 2 zurückruft. Nicht wenige Händler werden bei dieser Rückrufaktion vor Freude in die Hände geklatscht haben, da Fat Fritz 2 von Beginn an den Ruf eines Ladenhüters hatte. Zumindest die Downloadversion von Fat Fritz 2 fand man nach der Veröffentlichung im offiziellen Chessbase-Shop für einige Wochen in den Top Ten der Verkaufscharts.
Gerade die DVD-Version von Fat Fritz 2 war für Chessbase problematisch. Während Chessbase im Zuge der vorhandenen Vorwürfe die Download-Version noch anpassen konnte und fehlende Hinweise bezüglich der GPLv3 nachträglich hinzufügen konnte, war dies bei der DVD Version nicht möglich. Kurz nachdem Chessbase Fat Fritz 2 für den Verkauf freigegeben hatte und einige Kopien an Händler versandte, folgte eine Verzögerung in der Auslieferung. Ich nehme an, dass Chessbase die beim Verkaufsstart produzierten Versionen einstampfte und neue Versionen erstellte, welche den GPLv3-Bestimmungen gerecht werden sollte. Zumindest einem Teil davon.
Nur wenigen Erstkäufern ist bekannt, worin der Unterschied zwischen der Erstversion und der Folgeversion bestand. Ich möchte dieses „Geheimnis“ an dieser Stelle lüften. In der ersten von Chessbase veröffentlichten Fat Fritz 2 Version waren die Weights-Daten noch innerhalb der EXE (ausführbares Programm) kompiliert. Es handelte sich damit um ein einziges ausführbares Programm und laut GPLv3 Bedingungen hätte Chessbase den gesamten Quellcode von Fat Fritz 2 inkl. der Weights-Daten offenlegen müssen. Das wollte Chessbase natürlich nicht, weshalb bei der Folgeversion die Weights-Daten und das ausführbare Programm voneinander getrennt wurden. Chessbase bewarb fortan Fat Fritz 2 mit diesen laut Chessbase unfassbar guten Weights-Daten, welche unglaublich gut generiert wurden. Fun-Fact ist hierbei, dass Chessbase für die Generierung der Weights-Daten die frei zugänglichen Werkzeuge vom Stockfish-Team verwendet hat. 😉
Wie ist der aktuelle Stand? — Schaut man in den Shop von Chessbase, wird man sich verwundert die Augen reiben, da man dort immer noch Fat Fritz 2 als DVD und als Download erwerben kann. Schaut man genau hin, lautet die Bezeichnung Fat Fritz 2 SE. Das SE steht hierbei wohl für „Special Edition“. Mein erster Gedanke hierbei war, dass sich Chessbase eines alten Taschenspielertricks bedient. Wird der Vertrieb von Produkt X verboten, nennen wir es einfach um in Produkt Y. 🙂 Inwieweit ein Richter oder eine Richterin einen solchen Vorgang im Klageverfahren lustig findet, wird sich zeigen. Es lässt die Vermutung zu, dass in einer gerichtlichen Verfügung explizit der Verkauf von „Fat Fritz 2“ untersagt wurde. Um den Verkauf eines „Fat Fritz 2 SE“ zu stoppen, müsste das Stockfish Team erneut eine Einstweilige Verfügung beantragen. Sieht nach einem Katz-und-Maus-Spiel aus.
Wir bleiben an der Sache auf jeden Fall dran. 😉
Kleines Update (22.07.2021):
Conrad hat in seinem Online-Boulevardblatt eine kurze Zusammenfassung unter https://perlenvombodensee.de/2021/07/21/stockfish-verklagt-chessbase/ veröffentlicht. Ein Kommentar zu Conrads Artikel ist hierbei interessant:
Was der User Jörg schreibt, ist natürlich eine ziemlich einfache Stammtischdenke. Davon abgesehen, dass es in dieser Sache nicht um Urheberrechtsverletzungen geht, sondern um die Verletzung der GPLv3-Bestimmungen, besteht gegenüber den Wünschen von Chessbase an seine Händler keinerlei Rechtspflicht für Händler. Aktuell besteht maximal eine gerichtliche Verfügung gegen Chessbase, welche es dem Unternehmen untersagt, die Software Fat Fritz 2 in der momentanen Form anzubieten. Händlern und Endkunden ist es damit nicht möglich, bei Chessbase Fat Fritz 2 zu ordern. Hat ein Händler noch Kopien von Fat Fritz 2 lagernd, kann er diese auch weiterhin anbieten. Was die Rückrufbitte betrifft, kann dies entweder ein Teil einer möglichen Verfügung gegen Chessbase sein, oder von Chessbase freiwillig initiiert worden sein. In beiden Fällen besteht gegenüber dieser Bitte von Chessbase keine rechtliche Verpflichtung für einen Händler, dieser Bitte nachzukommen. Für die vom User Jörg genannte „gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung“ besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtliche Grundlage. Weder für Händler, noch für Endkunden. Wer als Endkunde Fat Fritz 2 gekauft hat, kann diese DVD beispielsweise bei Ebay problemlos weiterverkaufen. Fat Fritz 2 steht auf keinem Index. Um zu wissen, ob Chessbase zur Rücknahme verpflichtet ist, müsste man die Verfügung kennen. Das Chessbase den Rückruf offenbar nur an Händler gesendet hat und nicht an Endkunden, wirkt halbgar. Das Stockfish-Team bereitet momentan eine Klage gegen Chessbase vor, in welcher einzig Chessbase in die Pflicht genommen wird.
Die Zeiten kommerzieller Schachengines ist schon lange vorbei. Hier sehe ich nur noch Komodo auf Grund des Spielstils für eine lohnenswerte Investition. Dennoch ist Fritz auch heute noch für Chessbase ein Goldesel, auch wenn sich die Absatzzahlen gegenüber den 90ern und den ersten 2000er-Jahren stark reduziert haben. Es gibt die Sammler und Stammkunden, welche seit Jahr und Tag ungeprüft den neusten Fritz kaufen. Chessbase bewirbt die Produkte aus gutem Grund nicht nur online, sondern auch per Briefpost, da es eine nicht geringe Anzahl von Stammkunden gibt, welche keinen Bezug zum Internet besitzen und ganz Oldschool per Telefon oder Briefpost bestellen.
Fritz war immer eine Bank für Chessbase und eine wichtige Einnahmequelle. Sollte die Klage gegen Chessbase für das Stockfish-Team erfolgreich enden, kämen auf Chessbase neben den eigenen Prozesskosten auch die Prozesskosten vom Stockfish-Team zu. Damit ist die Sache jedoch nicht abgeschlossen, da das Stockfish-Team im Falle eines erfolgreichen Urteils eine Klage auf Schadenersatz anstreben kann. Nochmal Prozesskosten + Schadenersatz.
Warum Chessbase in dieser Sache All-In geht, kann ich nicht nachvollziehen. Jede außergerichtliche Einigung zwischen dem Stockfish-Team und Chessbase wäre sicher günstiger gewesen und hätte zumindest einen Teil der Reputation von Chessbase wiederhergestellt. So wie es momentan läuft, schießt sich Chessbase öffentlich immer mehr ins Abseits. Eventuell steckt dahinter auch einfach die Eitelkeit, über Jahrzehnte als Marktführer nie klein beigegeben zu haben und den eigenen Willen um jeden Preis durchsetzen zu wollen.
Für einen Vergleich ist es nie zu spät. Selbst nach Klageerhebung kann man sich bis zum Schluss durch einen Vergleich einigen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Chessbase zu gegebener Zeit einlenken wird und es nicht zu einem Urteil kommt.
Zuletzt noch ein Wort zum Thema Lizenzen und Stockfish. Die vom Stockfish-Team eingesetzten Lizenzen erlauben es Dritten grundsätzlich, Stockfish in ein Produkt einzubinden und dies kommerziell zu vermarkten. Der springende Punkt sind hierbei jedoch die hierbei festgelegten Lizenzbedingungen. Es wäre Chessbase jederzeit möglich gewesen, einen Fat Fritz 2 basierend auf Stockfish legal kommerziell anzubieten. Chessbase muss sich hierzu jedoch an die entsprechenden Lizenbedingungen halten und genau hier ist das Stockfish-Team der Meinung, dass Chessbase diese bis zum heutigen Tag nicht erfüllt. Der Vorwurf den das Stockfish-Team gegenüber Chessbase hat, basiert demnach einzig auf die Verletzung von Lizenzbestimmungen.
Es ist mir weiterhin ein Rätsel, warum Chessbase bei Fat Fritz 2 auch weiterhin darauf besteht, dass Albert Silver der Entdecker, Erfinder und Entwickler dieser bahnbrechenden KI-Technik sein soll. In vielen Videos, Werbeanzeigen und Beiträgen zu Fat Fritz 2, wiederholt Chessbase diese irreführenden Aussagen gebetsmühlenartig.
Kleines Update (23.07.2021):
Mittlerweile haben sowohl Albert Silver, als auch Matthias Wüllenweber im Namen von Chessbase den aktuellen Vorgang kommentiert. Albert Silver schreibt:
Selbst wenn ich wollte, könnte ich etwas, von dem ich nichts weiß, nicht kommentieren.
Matthias Wüllenweber schreibt:
Da wir nicht alle eingereichten Unterlagen erhalten haben, können wir nichts dazu sagen. Es ist wahrscheinlich anders, als Stockfish es wiedergibt.
Man kann mit Recht die Artikel über Fat Fritz auf Chessbase.com kritisieren, die eine inakzeptable Herabsetzung von Stockfish darstellten. Die umgekehrte Herabsetzung von Alberts Neuerungen durch SF gleicht das jedoch nicht aus, auch wenn sie nun mit SF 14 ihren Weg zu gehen scheinen. Wir haben uns unsensibel verhalten und uns dafür entschuldigt. Die rechtliche Seite fühlte sich jedoch immer in Ordnung und normal an. Zum Beispiel wird seit Februar in Anzeigen und Verpackungen deutlich gemacht, dass Fat Fritz 2 auf der Open-Source-Engine Stockfish basiert, meist als erster Claim/Bullet Point.
Wir erwarten also, zu gewinnen, aber das wird unseren Respekt vor der Arbeit die hinter Stockfish steckt nicht schmälern.
Das Stockfish-Team äußert sich nun auch zu der Tatsache, dass Chessbase das umstrittene Programm Fat Fritz 2 aus ihrem Shop entfernt hat, jedoch das Programm Fat Fritz 2 SE noch immer erhältlich ist. Es soll sich bei Fat Fritz 2 SE um eine veränderte Version handeln, welche eine andere Binärdatei verwendet, den GPL-Lizenztext und einige Quellcodes enthält. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, ob diese Version GPL-kompatibel ist.
Hier der Link zum Artikel auf Chess.com: https://www.chess.com/news/view/stockfish-developers-sue-chessbase-claiming-copyright-violation
Kleines Update (28.07.2021):
Ich habe mittlerweile mit der Anwaltskanzlei JBB Kontakt aufgenommen und Ihnen Zugang zu allen bisher veröffentlichen Versionen von Fat Fritz 2 gegeben. Hierbei ist auch die Version enthalten, bei welcher die Weights-Daten noch in die Engine hineinkompiliert waren. Für JBB besteht nun die Möglichkeit, eine komplette Versions-Historie von Fat Fritz 2 zu erstellen. Bei den letzten Versionen sieht man auch, wie Chessbase zumindest den Versuch unternommen hat, die GPLv3-Bestimmungen zu erfüllen.
Mal schauen, wie es weiter geht….
Euer Benny